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Erbrecht Bergkamen

Erbe, Verfügung von Todes wegen, Testament

Senioren-Paar

Das Erbrecht regelt den Übergang von Eigentum oder Vermögen eines verstorbenen Menschen auf andere Personen. Nach dem Tod einer Person kommt unweigerlich die Frage auf, was mit der Hinterlassenschaft des Verstorbenen passieren soll. Oft kommt es bei dem Versuch, diese Frage zu klären, zu Streitigkeiten unter den Erben. Im Falle solcher Erbauseinandersetzungen können wir Erben unterstützen, die sich aus bestimmten Gründen benachteiligt fühlen.

Dem Verstorbenen steht es frei, in seinem Testament die Verteilung des Erbes festzulegen. Die Regelungen des Erbrechts jedoch legen fest, dass nächste Angehörige dabei nicht leer ausgehen dürfen. Ihnen steht ein sog. Pflichtteil zu. Damit der letzte Wille im Sinne des Erblassers verwirklicht wird, kann dieser einen sogenannten Testamentsvollstrecker ernennen. Ob eine Testamentsvollstreckung immer sinnvoll bzw. notwendig ist, oder falls Fragen zur Formulierung des Testaments bestehen, können Sie sich jederzeit an mich wenden! Personen, die durch das Testament zum Testamentsvollstrecker ernannt werden, sind nicht verpflichtet, dieses Amt anzunehmen. Diese Aufgabe kann auch von Anwälten übernommen werden, die sich auf das Erbrecht spezialisiert haben. Das Erbrecht ist im GG ausdrücklich garantiert. Grundrechtlich gesichert sind die Testierfreiheit und das Erbrecht der Verwandten.

Gesetzliches Erbrecht Bergkamen

Wird kein Testament und kein Erbvertrag errichtet, so greift die gesetzliche Erbfolge. Wenn weder ein Testament noch ein Erbvertrag verfasst werden, kommt die gesetzliche Erbfolge zum Tragen. In diesem Fall erben die Verwandten des Erblassers. Wer genau erbt, entscheidet sich anhand des jeweiligen Verwandschaftsgrades (Kinder, Geschwister, Eltern etc). Falls kein gesetzlicher Erbe gefunden werden kann oder der letztmögliche Erbe sein Erbe nicht antritt, geht das Erbe an den Staat.

Erbrecht Bergkamen - Verfügung von Todes wegen

Handschriftliches Testament

Der Verstorbene kann die Erbfolge auch selbst regeln durch das Aufsetzen eines Testaments oder Erbvertrags. Pflichtteilsberechtigte (Kinder, Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Eltern etc.) können einen Pflichtteil verlangen, wenn sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen werden. Der Pflichtteil beträgt 50 % des gesetzlichen Erbteils und kann nur unter bestimmten Voraussetzungen entzogen oder beschränkt werden.

  • Auflage
    Wird ein Erbe oder Vermächtnisnehmer in einem Testament oder in einem Erbvertrag zu einer Leistung verpflichtet, wird diese Verfügung von Todes wegen Auflage genannt. Derjenige, der durch den Wegfall des mit der Auflage Beschwerten begünstigt würde, hat aber einen klagbaren Anspruch auf Erfüllung der Auflage.
  • Vermächtnis
    Mit einem Vermächtnis kann der Verstorbene eine beliebige Person als Begünstigten ernennen. Der Begünstige des Vermächtnis wird nicht automatisch Erbe.
  • Testament
    Eine Willenserklärung des Verstorbenen über sein Vermögen.
  • Erbvertrag
    Wie auch ein Testament ist ein Erbvertrag eine Willenserklärung über das Vermögen. Dieser Vertrag hingegen ist bindend.

Erbrecht Bergkamen - Beerdigungskosten

Der Erbe trägt die Kosten der Bestattung. Bestattungspflichtige (z. B. Ehepartner, Eltern, Kinder, Geschwister) sind für die ordnungsgemäße Bestattung des Leichnams zuständig. Bestattungspflicht und Erbrecht sind nicht miteinander verbunden, die Erben haben kein Bestimmungsrecht über die Durchführung der Bestattung. Sie können sich auch mit einer Ausschlagung des Erbes nicht von der Bestattungspflicht freisprechen.

 

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